Stornierungsbedingungen

STORNIERUNG DES MIETVERTRAGES
Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen. Bei einer Kündigung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr i. H. v. 30 % des Mietpreises zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Stornogebühr i. H. v. 90 % des Mietpreises zu leisten, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu belegen. Im Falle einer Nichtanreise des Mieters ist die volle Mietsumme als Schadenersatz zu leisten. Dem Mieter bleibt der Nachweis, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden, gestattet. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine (Teil-) Stornierung des Mietvertrages behandelt und kann u. U. zur Stornierung des kompletten Mietvertrages führen (z. B. bei Unterschreitung des Mindestaufenthaltes).

 

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen:
a. In Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen.
b. Wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält. Ein Nichtgefallen des Mietobjektes berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt vom Mietvertrag. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises.

 

Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Stand: Juli 2018

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